EVB-Service

- Das Beantragen der EVB-Nummer ist kostenlos
- Online & schnell
Autofahrer können eine eVB–Nummer direkt bei uns anfordern – entweder online oder telefonisch. Die Nummer ist anschließend für 3 Monate gültig.
Sie benötigen die eVB-Nummer für folgende Verwaltungsvorgänge:
– Neuzulassen eines Fahrzeugs
– Wiederzulassen eines stillgelegten Fahrzeugs
– Ummelden eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter
– Beantragen eines Kurzkennzeichens (für eine Probefahrt oder für eine Überführungsfahrt)
– Wechseln des Wohnorts in einen anderen Zulassungsbezirk
Für Sie persönlich bedeutet die eVB-Nummer weniger zeitlichen Aufwand im Hinblick auf Behördengänge, weil manuelle Überprüfungen und Eingaben der Vergangenheit angehören. Im Vergleich zum Vorgängerverfahren mit Doppelkarte auf Papier hat sich das eVB-Verfahren außerdem als deutlich missbrauchs- und fälschungssicherer herausgestellt. So fällt die Anzahl nicht versicherter Fahrzeuge in Deutschland mit 0,001 % im internationalen Vergleich äußerst niedrig aus.
Die maximale Gültigkeitsdauer einer eVB beträgt 730 Tage, also zwei Jahre. Über die Länge des Gültigkeitszeitraums entscheidet jedoch jeder Versicherer selbst. Bei vielen Versicherern sind Gültigkeitszeiträume zwischen drei und sechs Monaten üblich. Wurde die beantragte Nummer in dem vom Versicherer festgelegten Zeitraum nicht verwendet, verfällt sie automatisch. Weiterhin ist eine von Privatpersonen beantragte eVB-Nummer nur für die einmalige Verwendung gültig. Danach verfällt sie.
Nein, denn ein zulassungspflichtiges Fahrzeug darf ohne Versicherung nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Mit der eVB-Nummer können Sie der Zulassungsstelle gegenüber belegen, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Erst damit erhalten Sie ein Kennzeichen. Für eine Zulassung ist des Weiteren der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.