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Rechtsschutzversicherung

Kurzüberblick

  • Privat- / Berufs- u. Verkehrsrechtsschutz​
  • Rechtsschutz für Mieter​
  • Rechtsschutz für Vermieter​

Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert Ihnen den Zugang zum Recht, macht manch einen Prozess finanziell erst möglich. Sie übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Einige wichtige Risiken versichern die Anbieter nicht oder nur unzureichend. Ob eine Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist, sollten Sie deshalb genau prüfen.

Wenn Sie sich für eine Rechtsschutzpolice entscheiden, ist wichtig, dass zum Vertragsbeginn noch kein Rechtsstreit vorliegt oder absehbar ist. Die Ursache für einen Rechtsstreit darf grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist von meistens drei Monaten ab Vertragsbeginn eintreten. Greifen Sie nicht unbedingt zum Rundumschutz. Mit einzelnen Rechtsschutzpakten wie „Privat“, „Beruf“, „Verkehr“ sowie „Eigentum und Miete“ lässt sich der Versicherungsschutz bedarfsgerecht zusammenstellen.


Für wen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann
Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie nicht vor allen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Es besteht beispielsweise in der Regel kein – oder nur sehr eingeschränkter – Rechtsschutz:

– im Fall einer Scheidung
– bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen
– beim Streit im Zusammenhang mit dem Hausbau, beim Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks und der Baufinanzierung
– für spekulative Kapitalanlagen und Spiel- und Wettverträge
– bei Streitigkeiten rund um Geldanlagen, wenn Sie als Anleger falsch beraten wurden (diese sind zumeist in den neueren Verträgen ausgeschlossen)
– wenn Sie Schadenersatzansprüche anderer abwehren wollen.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, zu überlegen, ob sie eine Rechtsschutzversicherung benötigen, beispielsweise wenn Sie:

– sich für rechtliche Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber für den Fall absichern wollen, dass dieser ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt, eine Abmahnung erteilt oder eine Kündigung androht
– als Halter, Mieter oder Fahrer eines Fahrzeugs regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen, beispielsweise als Berufspendler
– Streitigkeiten um Versicherungsleistungen aus der Kranken- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung befürchten (dann kann die Rechtsschutzversicherung so wichtig werden wie die Kranken-/Berufsunfähigkeitsversicherung selbst)
– Streit mit Ihrem Vermieter wegen Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen nicht ausschließen können.

Tipp: Wenn Sie bereits vor Vertragsabschluss in eine rechtliche Streitigkeit verwickelt sind, erhalten Sie keinen Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn sich ein Rechtsstreit in naher Zukunft ankündigt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Ursache für den Rechtsstreit erst nach Ablauf der Wartefrist eintritt (Ausnahmen: lückenloser Rechtsschutz-Vorvertrag und im Verkehrsrechtsschutz).

Rechtsschutzversicherung

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Daran erkennen Sie eine gute Rechtsschutzversicherung:

– Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass die vom Ihrem Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unverbindlich veröffentlichten „Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung“ (ARB 2012). Lassen Sie sich das vom Versicherer schriftlich bestätigen.
– Die Versicherer übernehmen die Kosten des Rechtsstreits bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Summe sollte mindestens 300.000 Euro betragen.
– Achten Sie darauf, dass das Widerspruchsverfahren vereinbart ist, um den Rechtsstreit vor Gericht im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht zu vermeiden.
– Die Klausel „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“ sollte vereinbart sein.
– Anspruch auf Leistungen haben Sie erst nach Ablauf der Wartezeiten. Vorteilhaft ist es, wenn entweder keine oder kurze Wartezeiten bestehen.
– Der Versicherer kann wegen mangelnder Erfolgsaussichten die Übernahme des Versicherungsschutzes ablehnen. Achten Sie darauf, dass der Stichentscheid Vertragsbestandteil ist.

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