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Reiseversicherung

Kurzüberblick

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung​
Das Wichtigste in Kürze:
– Wenn Du ins Ausland reist, brauchst Du eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Sonst musst Du im Krankheitsfall mindestens einen Teil Deiner Behandlungskosten selbst zahlen

– Eine gute Auslandsreise-Krankenversicherung für kurze Urlaubsreisen kostet zwischen 10 und 20 Euro im Jahr
– Bist Du länger als acht Wochen im Ausland, brauchst Du einen speziellen Vertrag für Langzeitreisen
– Stell sicher, dass die Versicherung auch leistet, wenn im Zielland eine Reisewarnung wegen der Corona-Pandemie besteht oder Du an Covid-19 erkranken solltest.

Eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung ist innerhalb Europas ein absolutes Muss. Für Behandlungen in einem Land ohne Abkommen mit Deutschland zahlt Deine Kasse nichts.

Ich bin gesetzlich versichert: Warum ist eine Auslandskranken­versicherung für mich sinnvoll?
Für Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, gibt es für Sie keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversichung und somit keinen Leistungsanspruch. Sie bleiben also auf den Kosten sitzen.
Für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gibt es für Sie zwar Versicherungsschutz, aber die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes lediglich zu der Höhe, die Sie auch im Inland erstattet hätte.
In beiden Fällen kann es sehr teuer für Sie werden. Der geringe Beitrag für Ihre Auslandskrankenversicherung ist in jedem Fall gut investiert.
Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport. Genau hier springt die Auslandsreisekrankenversicherung für Sie ein.

Mit einer Reiserücktrittsversicherung können sich Reisende vor den Kosten schützen, die bei einer Stornierung der bereits gebuchten Urlaubsreise auf sie zukommen. Wer bereits in Vorleistung getreten ist, verliert mit einer Versicherung nicht den bereits bezahlten Betrag. Mit einer Reiseabbruchversicherung lassen sich die Kosten absichern, die der Reisende eventuell tragen muss, falls die Reise bereits angetreten wurde, aber aufgrund bestimmter Umstände abgebrochen werden muss. Die Reiserücktrittsversicherung springt somit bereits vor Reiseantritt für die entstehenden Stornierungskosten ein und die Abbruchversicherung leistet Kostenersatz, nachdem die Reise bereits angetreten wurde.

Die Reiserücktrittsversicherung ist eine der wichtigsten Reiseversicherungen. Denn wird eine Reise gebucht, kann im Vorhinein nicht abgeschätzt werden, ob sie auch angetreten werden kann. Unvorhergesehene Umstände, wie zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung, berufliche Umstände oder ein Todesfall in der Familie, können dazu führen, dass die Reise abgesagt werden muss. Wurde die Reise bereits gebucht, erhalten Reisende vom Reiseveranstalter in vielen Fällen einen Teil des Reisepreises zurückerstattet. Allerdings fallen häufig Stornokosten an. Wie hoch diese Kosten sind, hängt davon ab, wie viel Zeit zwischen Stornierung und geplantem Reiseantritt liegt. Je länger dieser Zeitraum ist, desto geringer sind die Stornokosten. Durch eine frühzeitige Absage erhält der Reiseveranstalter noch ausreichend Gelegenheit, die Reise an andere Personen zu verkaufen. Wird die Reise zum Beispiel einen Monat vor Reiseantritt storniert, liegen die Kosten häufig bei 20 Prozent. Wird die Reise erst eine Woche vor Reiseantritt storniert, sind oft Stornokosten in Höhe von 50 Prozent fällig. Bei einer Stornierung am Tag des Reisebeginns liegen die Stornokosten meistens bei 90 bis 100 Prozent, wodurch der Buchende trotz Absage der Reise alle Kosten tragen muss. Es entsteht somit eine finanzielle Belastung.

Wurde jedoch zuvor eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, dann übernimmt diese Versicherung die Kosten. In Relation zu den Stornokosten ist die Reiseversicherung wesentlich günstiger.

Reiseversicherungen

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