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Unfallversicherung

Kurzüberblick

  • In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig. Und bei Folgen einer Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht.
  • Die Unfallversicherung kann ein wichtiger Versicherungsschutz für Personen mit hohem Unfallrisiko sein – dann kostet sie aber oft auch mehr.
  • Auch für andere Risiken gibt es bessere Versicherungen als eine Unfallversicherung – zum Beispiel eine Krankentagegeldversicherung.

Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente. Die Unfall­ver­si­che­rung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufs­unfähig­keitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufs­unfähig­keit gehen nicht auf Unfälle zurück.

Grundlagen:
Unfälle passieren überall. Häufig werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert. Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind, können Sie Ihren gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen.

Der gesetzliche Schutz hilft selten
Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherige Lebensplanung in Frage stellt, denkt natürlich niemand gerne nach. Ohne eine private Unfall­ver­si­che­rung sind Sie im Ernstfall allerdings schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich der Unfall etwa während der Arbeit oder Schule ereignet. Mehr als 75 Prozent aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich. Die private Unfall­ver­si­che­rung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt rund um die Uhr und überall.

Leistungen:
Einmalzahlung und Unfallrente
Die private Unfall­ver­si­che­rung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfall­ver­si­che­rung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme. Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

Tagegeld, Genesungssgeld, Todesfallleistung
Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfall­ver­si­che­rung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt. Auch ein Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung kann vereinbart werden. Das Genesungsgeld gibt es, solange Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, die Hinterbliebenen werden so wenigstens finanziell entlastet. 

Versicherungssumme:
Natürlich sollten Sie Ihren Versicherungsbedarf an Ihrer individuellen privaten und beruflichen Situation ausrichten. Nach einer gebräuchlichen Faustformel für die Berechnung der Versicherungssumme in der privaten Unfall­ver­si­che­rung, sollten Sie aber mindestens das Dreifache Ihres Jahreseinkommens ver­sichern. Damit die Leistungen Ihrer Unfall­ver­si­che­rung mit den stetig steigenden Lebenshaltungskosten Schritt halten, kann die Versicherung auch „dynamisch“ gestaltet werden. In diesem Fall werden Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig um einen festen Prozentsatz oder auch entsprechend der Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

Mehr Leistung bei schweren Unfallfolgen
Viele Versicherer bieten so genannte Mehrleistungsmodelle an. Bei höherem Invaliditätsgrad wird dann mehr gezahlt, als dem tatsächlichen Invaliditätsgrad entspricht. Beispielsweise bekommen Sie bei einer unfallbedingten Invalidität von 80 Prozent je nach Vereinbarung 200 bis 300 Prozent der vollen Invaliditätsleistung. Den Mehrleistungsmodellen liegt der Gedanke zugrunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Finanzbedarf des Betroffenen besonders hoch ist.

Die häufigsten Unfälle:
Etwa neun Millionen Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Unfällen zu Schaden, eine Million so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 24 Prozent der Unfälle ereignen sich bei der Arbeit, 30 Prozent im Haus, 23 Prozent bei Sport und Spiel und 18 Prozent im Verkehr. Typische „Heimunfälle“ sind der Sturz von der Leiter, die Verletzung bei der Gartenarbeit oder einfach ein Sturz auf der Treppe. Verletzungen bei Wohnungsbränden sind ebenfalls nicht selten.

Vorsicht Sportunfälle
Auch Sportunfälle sind häufig. Immer neue Trendsportarten sind gerade wegen der Gefahr und des Nervenkitzels beliebt. Besonders oft von Sportunfällen betroffen sind Einsteiger, die ihre Kraft und Kondition überschätzen. Vor allem jüngere, agile Menschen sind wegen ihrer vielfältigen Freizeitaktivitäten besonders gefährdet – für sie bedeutet eine Verletzung, vielleicht sogar mit bleibendem Schaden, einen hohen Verlust an Lebensqualität. Bei den unter 30-Jährigen sind Unfälle zudem die Hauptursache für Berufs­unfähig­keit.

Private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeit?
Beide Versicherungen decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfall­ver­si­che­rung greift schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste. Nur etwa zehn Prozent aller Fälle dauernder Berufs­unfähig­keit sind allerdings auf Unfälle zurückzuführen. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt deshalb auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden – allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.

Weniger strenge Gesundheitsprüfung
Vor Abschluss einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung wird immer eine umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen mitbringen oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten, müssen Sie in der Berufs­unfähig­keitsversicherung mit überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen. Vor Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung wird dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck erforderlich.

Die private Kinderunfallversicherung zahlt bei allen Unfällen, bei denen eine Invalidität zurückbleibt. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Ausmaß der Behinderung nach dem Unfall (Invaliditätsgrad). Die Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad: Verlust eines Daumens entspricht beispielsweise einem Invaliditätsgrad von 20 %, eine Querschnittslähmung bedeutet 100 % Invalidität (Vollinvalidität).

Wie sinnvoll ist eine Kinderunfallversicherung?
Bei Kindern müssen die Eltern bzw. die Familie für die finanziellen Folgen aufkommen. Damit diese Folgen abgefedert werden, lohnt es sich, eine Kinderunfallversicherung abzuschließen und den Nachwuchs somit abzusichern.

Was zahlt die Kinderunfallverischerung?
Eine Kinderunfallversicherung leistet im Falle einer bleibenden Invalidität, entweder in einer Summe oder als Rente. Für die Invaliditätssumme wird der Grad der Beeinträchtigung als Grundlage für die Entschädigungsleistung ermittelt. Für die Rente muss ein Arzt bzw. eine Ärztin mindestens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent attestieren. Darüber hinaus sind Leistungen wie beispielsweise Todesfallsumme, Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld etc. versicherbar.

Was kostet eine Kinderunfallversicherung?
Ein 5-jähriges Kind mit einer Grundsumme von 100.000 Euro und 350 Prozent Progression, 10.000 Euro Unfalltod und jeweils 15 Euro Unfallkrankenhaustagegeld / Genesungsgeld, sollte mit einem guten Bedingungswerk im Jahr mit ca. 100 Euro einen guten Versicherungsschutz bekommen.

Eine Gruppen-Unfallversicherung bietet die Möglichkeit der Absicherung mehrerer Personen über einen Versicherungsvertrag. Vor allem Vereine und Verbände können so ihre Mitglieder gegen Unfälle bei der Ausübung der Vereins- bzw. Verbandstätigkeit versichern. Der Vorteil der Gruppen-Unfallversicherung liegt in günstigeren Konditionen und einem dennoch individuellen Schutz für alle Versicherten.

Die Gruppen-Unfallversicherung:
– sichert die Existenz für eine beliebige Anzahl von versicherten Personen
– mildert die finanziellen Folgen eines Unfalles oder einer Invalidität für die Mitarbeiter
– bewahrt Sie vor unkalkulierbaren Kosten
– individuelle Invaliditätsleistung bei andauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
– progressive Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent möglich

Jede Gruppe hat eigene Anforderungen an eine Unfallversicherung. Deshalb bieten wir Ihnen verschiedene Vertragsmodelle an, die Ihnen viel Gestaltungsspielraum lassen.

Mit der Bauhelferversicherung werden private Bauhelfer abgesichert. Die Versicherung ist für Bauherren dann sinnvoll, wenn viele Arbeitsschritte in Eigenleistung erbracht werden und dabei private Bauhelfer wie Familienangehörige, Freunde oder andere Personen mitarbeiten.
Grundsätzlich müssen alle Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet und darüber gesetzlich versichert werden – unabhängig davon, ob sie für ihre Arbeit entlohnt werden oder nicht. Der Versicherungsschutz einer Bauherrenhaftpflicht umfasst nicht den Schutz der Helfer.
Meldet ein Bauherr die Bauhelfer nicht bei der örtlichen Berufsgenossenschaft an, kann ein Bußgeld bis zur Höhe von 2.500 Euro verhängt werden. Da der Schutz der Berufsgenossenschaft Bau nur die Basisabsicherung bietet, ist der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung unabhängig von der gesetzlichen Pflichtversicherung dringend zu empfehlen. So leistete die gesetzliche Absicherung im Falle einer Vollinvalidität keine Zahlungen. Diese Lücke schließt die private Bauhelferversicherung. Bauherren und ihre Ehepartner sind nicht automatisch mit der Bauhelferversicherung abgesichert. Sie können sich freiwillig zusätzlich absichern.

Leistungen:
Die private Bauhelferversicherung ist kein Ersatz für die gesetzliche Versicherung. Vielmehr können Verbraucher die Basis-Absicherung durch den Abschluss einer privaten Versicherung ergänzen. Der Versicherungsumfang umfasst grundsätzlich alle Arten von Unfällen, die einem Bauhelfer auf der Baustelle widerfahren können. Man kann die private Bauhelferversicherung auch als „Unfallversicherung für den Bau“ bezeichnen. Darüber hinaus leistet die Versicherung Kapitalzahlungen im Falle einer Invalidität oder beim Tod eines Bauhelfers. Optional können auch Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten durch die private Bauhelferversicherung abgedeckt werden. Es ist wichtig, dass alle Helfer angegeben werden, denn nur die in den Versicherungskonditionen geführten Bauhelfer sind durch die Versicherung bei Unfällen abgesichert. Die Bauherren als Versicherungsnehmer müssen darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wird. Denn sie gilt pauschal für alle versicherten Bauhelfer und nicht für jeden einzelnen. Aus diesem Grund kann sich die Höhe der Absicherungssumme deutlich reduzieren, wenn die Zahl der Bauhelfer erhöht wird. Wenn folglich eine Versicherungssumme von 200.000 Euro vereinbart wird und zehn Helfer beschäftigt versichert werden, ist jeder Helfer mit 20.000 Euro abgesichert.

Kosten:
Die Kosten der privaten Bauhelferversicherung werden durch den Umfang der Versicherungsleistung sowie der Anzahl der versicherten Bauhelfer bestimmt. Die Menge der Arbeitsstunden spielt in der Regel beim Abschluss dieser freiwilligen Versicherung keine Rolle. In vielen Fällen bezahlen Sie für die Bauhelferversicherung deshalb eine Pauschale pro Bauhelfer. Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz automatisch für ein Jahr. Sollte das Bauprojekt länger dauern und Sie benötigen die Eigenleistung weiterhin, müssen Sie das dem Versicherer melden, damit Ihre Bauhelfer weiterhin geschützt sind. Die Kosten für die Versicherung sind aber oft geringer als die Ersparnis, die Sie dank der Eigenleistung bei der Baufinanzierung haben.

Schutz über die Baugenossenschaft:
Bauherren sind verpflichtet, alle Bauhelfer bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau anzumelden. Besteht zwischen Bauherren und Bauhelfern ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis, sind die Bauhelfer über ihre eigene Berufsgenossenschaft abgesichert. Um die gesetzliche Bauhelferversicherung zu nutzen, melden die Bauherren ihre Bauhelfer bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau an. Angemeldet werden dabei alle privaten Bauhelfer. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie für ihre Arbeit Geld erhalten oder nicht. Meist erhalten Bauherren ohnehin einen Fragebogen zu Bauhelfern von der zuständigen Berufsgenossenschaft, denn die Genossenschaft wird in der Regel von der Baubehörde über jedes Bauvorhaben informiert.

Unfallversicherung

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Wer braucht eine Unfallversicherung?

Besonders wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Für andere Personengruppe ist sie weniger sinnvoll:
– Arbeitnehmer sind schon für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten abgesichert. Das ist eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft abschließen muss und bezahlt. Eine private Unfallversicherung verbessert Ihren Schutz während der Arbeit nicht.
– Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert.

Dabei besteht aber kein Versicherungsschutz in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub. Wer hier abgesichert sein möchte, kann über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken.
Wichtig ist aber: Viele Risiken, die eine Unfallversicherung abdeckt, können Sie mit anderen Versicherungen umfassender und kostengünstiger abdecken. Schauen Sie sich daher, wenn Sie sich mit einer Unfallversicherung beschäftigen, unbedingt auch nach anderen Versicherungen um und informieren Sie sich vor einem Abschluss.

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