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Wohnen / Eigentum

Kurzüberblick

  • Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn Ihr Haus beschädigt oder ganz zerstört wird.
  • Die Hausratversicherung bietet Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren
  • Die Glasversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Hausratversicherung. Ein Glasschaden, der an der Mobiliar- und Gebäudeverglasung entstehen kann, ist damit abgesichert.

– Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn Ihr Haus beschädigt oder ganz zerstört wird
– In der Grunddeckung bietet die Wohngebäudeversicherung Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren (zum Beispiel Sturm und Hagel)
– Nicht alle möglichen zusätzlichen Versicherungseinschlüsse sind sinnvoll.

Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen. Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.

Grundlagen:
Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient – zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen. Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer ausgehandelt werden.

Leistungen:
Das Haus und sein Zubehör ist in der Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt. Die Ge­bäude­ver­si­che­rung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, durch einen Sturmschaden Regen ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teures Unheil anrichtet.

Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen. Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men geregelt.

Für wen ist es geeignet?
Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Ge­bäude­ver­si­che­rung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung. Da die Ge­bäude­ver­si­che­rung eine „verbundene“ Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln ver­sichern.

Bei einem Eigentümerwechsel geht die Ge­bäude­ver­si­che­rung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden. Als Käufer sollten Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.

Kosten:
Die Versicherungssumme in der Ge­bäude­ver­si­che­rung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor. Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: Stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.

Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren: in diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden. In jüngster Zeit werden Ge­bäude­ver­si­che­rungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.

Elementarschacdenversicherung:
Der Basisschutz der Ge­bäude­ver­si­che­rung umfasst Brand-, Leitungswasser-, Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und Explosionsschäden. Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein – vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Ge­bäude­ver­si­che­rung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann.

– Die Hausratversicherung bietet Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren)
– Versichert ist der gesamte Hausrat. Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) ersetzt
– Wichtig ist, dass Sie eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließen

Was fällt unter Hausrat?
Versichert ist der gesamte Hausrat gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu zählen auch Wertsachen:

– Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
– Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
– Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alles aus Gold oder Platin
– sonstige Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbeln

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Außerdem müssen die Wertsachen 1. bis 3. aus der Liste oben besonders gesichert aufbewahrt worden sein, beispielsweise in einem Geldschrank.

Neuwertversicherung:
Sie erhalten im Versicherungsfall bei einer solchen Police den Neuwert ersetzt. Das ist der Betrag, den ähnliche Sachen in neuwertigem Zustand kosten. Allerdings müssen Sie die Versicherungssumme so gewählt haben, dass sie auch den Neuwert des gesamten Hausrats abdeckt. Nur dann wird der Schaden voll ersetzt. Haben Sie dagegen eine zu niedrige Versicherung gewählt, bekommen Sie nicht die volle Schadenssumme ausgezahlt.

Versicherungssumme:
Wählen Sie eine Versicherungssumme, die dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht. Sonst laufen Sie Gefahr, entweder zu hohe Beiträge zu zahlen oder in einem Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.
Sie können die Summe selbst schätzen oder sich an eine Empfehlung der Versicherungswirtschaft halten und eine bestimmte Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche wählen. Diese Mindestversicherungssumme beträgt meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Kosten:
Der Beitrag ist abhängig von der Wohnfläche beziehungsweise vom Wert der Einrichtung. Weil in Großstädten häufiger Schäden auftreten als auf dem Land, kosten die Versicherungen dort meist mehr. Der Beitrag hängt aber auch von der Bauartklasse des Hauses ab.
Um Beiträge zu reduzieren, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

– Mit der Glasversicherung als Zusatzbaustein zur Hausrat­versicherung oder Wohngebäude­versicherung kann man seine Mobiliar- und Gebäude­verglasung umfassend schützen.
– Die Hausratversicherung und Wohn­gebäude­versicherung ersetzen Glas in der Regel nur bei Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Sturm oder Einbruch beziehungs­weise Vandalismus. 

Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?
Sie besitzen weder Aquarium, Glasvitrine oder Wintergarten – ist da eine Glasversicherung sinnvoll? Die Antwort ist ganz klar: in den meisten Fällen ja. Gerade in modernen Wohnungen finden sich viele Dinge aus Glas – mehr als Ihnen vielleicht bewusst ist. Einen Spiegel dürfte es wohl in nahezu jedem Haushalt. Und haben Sie an Ihre Duschtrennwand gedacht? Kochen Sie auf einem Glaskeramik-Kochfeld? Befinden sich Ihre Bilder hinter Glas? Zimmertüren mit Glaseinsätzen …. die Liste ist lang. Und das Loch, dass ein Schaden an solchen Glasflächen in die Kasse reißt, oft groß. Eine Glasbruchversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für das zu Bruch gegangene Material, sondern zusätzlich auch Entschädigungskosten für eine Notverglasung, Entsorgung, Lieferung und Montage – der Umfang dieser Zusatzleistungen variiert je nach Versicherungsgesellschaft.

Grundlagen:
Grundsätzlich gilt: Die Haftung der Glasversicherung erfasst nur den Glasbruch – Kratzer, Schrammen, Absplitterungen, Trübung und andere Schönheitsfehler sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hohlglas wie Vasen, Lampen, Trinkgläser sowie anderes Glasgeschirr sind vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt. Gleiches gilt auch für optische Geräte wie Gernrohre, Kameraobjektive oder Mikroskope. Brillengläser, Monitore und das Smartphone sind ebenfalls kein Fall für die Glasversicherung.

Kosten:
Eine Glasversicherung wird als Zusatz zur bestehenden Hausratversicherung abgeschlossen und erhöht damit den jährlichen Beitrag zu eben dieser. Der Aufschlag liegt je nach Ausgestaltung der Versicherung bei etwa 25 bis 50 Euro im Jahr.

Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 6­8 m2) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.


Wohnen/Eigentum

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Was sind die Unterschiede?

Die Wohngebäude- und Hausratversicherung greifen bei ähnlichen Gefahren, wie beispielsweise Feuer, Sturm und Leitungswasser, sichern jedoch unterschiedliche Gegenstände ab.

Die Wohngebäudeversicherung versichert ein Gebäude sowie alle fest damit verbauten Teile, beispielsweise Wände, Rohrleitungen oder Türen. Auch Nebengebäude – wie Garagen oder Gartenhäuser – sind versichert.

Die Hausratversicherung hingegen sichert bewegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände ab. Dazu zählt alles, was sich zum Ge- und Verbrauch in einer Wohnung befindet: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Dokumente, aber auch Schmuck, Bargeld und Lebensmittel.

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