Fahrrad / E-Bike
Kurzüberblick
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Fahrräder können Sie entweder über die Hausratversicherung oder über eine spezielle Fahrradversicherung absichern.
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Ein umfassender Schutz gegen Diebstahl und auch die speziellen Fahrradversicherungen sind teuer. Ein solcher Versicherungsvertrag lohnt daher nur bei teuren Fahrrädern.
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Bei der Hausratversicherung sollten Sie sich erkundigen, bis zu welcher Summe ein Fahrraddiebstahl versichert ist.
Es gibt auch separate Fahrradversicherungen. Die Stiftung Warentest hat etliche davon unter die Lupe genommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Anbieter nicht nur auf Diebstahl, sondern beinhaltet auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfall.
Wenn Sie eine solche Versicherung in Betracht ziehen und die Policen miteinander vergleichen wollen, können Sie auf folgende Punkte achten:
– Oft versichern die Unternehmen nur Fahrräder bis zu einem bestimmten Kaufpreis, z.B. nur bis 6000 Euro. Ist Ihr Modell teurer, können Sie es dann nicht versichern.
– Zubehör und Gepäck können manchmal nur auf Antrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
– Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen oder wird ein Schaden komplett übernommen?
– Müssen Sie ein Schloss verwenden, das der Versicherer zugelassen hat?
– Falls Sie ein gebrauchtes Rad haben: Können Sie auch dieses versichern oder nur eins, das Sie neu gekauft haben?
– Nicht jeder Schaden ist bei jedem Tarif mit versichert. In Frage kommen z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus, Feuer, Unfall-, Fall- und Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden, Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler.
– Benötigen Sie Schutz im Ausland (Urlaub)? Prüfen Sie, wo und wie lange der Schutz gilt.
– Einige Versicherer schließen Radsportveranstaltungen und -training aus, z.B. Downhill-Fahrten.
– Für Urlauber wichtig: Ist ein Pick-Up-Service oder ein Schutzbrief mitversichert? Dadurch werden unter anderem folgende Kosten übernommen: Hilfe im Alltag und auf Reisen (zum Beispiel bei einem Unfall oder einer Panne), Pannenhilfe vor Ort, Abschleppdienst, Weiter- oder Rückfahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr oder Taxi, Bergung, Leih- oder Mietfahrrad, Fahrrad-Rücktransport, Werkstattvermittlung, Übernachtung und auch Bargeld in Notfällen.
– Wann wird im Schadenfall die Reparatur übernommen und wann haben Sie Anspruch auf ein neues, gleichwertiges Ersatzfahrrad?
– Sinkt der Versicherungsbeitrag, falls Sie das Rad codieren lassen? Das können Sie oft bei der Polizei in Ihrer Gemeinde vornehmen lassen.
Sie sollten unbedingt den Kaufbeleg, Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer Ihres Fahrrades aufbewahren. Mit diesen Unterlagen können Sie im Schadenfall Eigentum und Schadenhöhe nachweisen.
Ist das Fahrrad gestohlen worden, sollten Sie:
– das dem Versicherer und der Polizei unverzüglich melden
– dem Versicherer mitteilen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen nach der Diebstahlsanzeige wieder herbeigeschafft wurde
Andernfalls kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder auch eine Leistung für den Diebstahl verweigern.
Die speziellen Fahrradversicherungen sind teuer. Je nachdem, was alles mit versichert wird (Reparaturkosten-, Diebstahlschutz oder Schutzbriefleistungen), haben wir für ein typisches, 1000 Euro teures Fahrrad Jahresbeiträge zwischen 95 EUR und 220 Euro festgestellt.
Das dürfte sich für ein solches Rad kaum lohnen. Der Abschluss von speziellen Fahrradversicherungen ist deshalb nur bei wertvollen Fahrrädern sinnvoll. Das gilt, wie geschildert, auch für Hausratversicherungen mit Zusatzbedingungen, die Ihr Fahrrad auch draußen umfassend gegen Diebstahl absichern. Dafür müssen Sie meist ebenfalls draufzahlen, was sich nur für teurere Räder lohnt.
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Schon gewusst?
Das Fahrrad gehört genauso zu Ihrem Hausrat wie Stühle und Vasen. Die Hausratversicherung erstattet daher auch Ihr gestohlenes Rad. Die Versicherung zahlt aber nur, wenn das Fahrrad aus einem geschlossenen Raum wie der Wohnung, dem Keller oder der Garage entwendet wurde.
Pedelecs oder E–Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer können in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz greift in diesem Fall auch bei Feuchtigkeits- und Elektronikschäden.
Bei einem Fahrradunfall mit einem Auto ist die KFZ-Versicherung zuständig, wenn der Autofahrer den Unfall verursacht hat. Hat ein Radfahrer einen anderen Fahrradfahrer geschädigt, springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Auch für von Fußgängern verschuldete Unfälle zahlt die Privathaftpflicht.